Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich: Coaching, Veranstaltungen und Seminare/Workshops

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unter 2. aufgeführten Rechtsgeschäfte des Veranstalters Martina Mackamul nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

2.Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coaching, Einzelveranstaltungen und Workshops/Seminare an. Veranstaltungen können von soviel Teilnehmern besucht werden, wie im Angebot als maximale Teilnehmerzahl angegeben ist. Einzelcoachings und Einzelsitzungen finden mit nur einem/r TeilnehmerIn statt, Paarcoachings mit 2 TeilnehmerInnen. Eine genaue und aktuelle Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seiner Internetpräsenz und/oder durch von sonstig genutzte Online- oder Print-Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Martina Mackamul bietet Begleitung/Coaching und Seminare/Workshops für THE WORK (von Byron Katie)) an.

3.Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch
a) die Übermittlung einer mündlichen (persönlich oder telefonisch) oder schriftlichen Teilnahmeanfrage auf dem Postweg oder per E-Mail und einer schritlichen oder mündlichen Bestätigung durch Martina Mackamul (wenn ein/e TeilnehmerIn schriftlich um einen Termin oder einen Platz bei einer Veranstaltung anfragt, kommt der Vertrag mit der Bestätigung des Termins oder der Teilnahme von Seiten des Veranstalter per Telefon, Post oder Email zustande).
b) durch mündliche Absprache und anschließender schriftlicher Bestätigung auf dem Postweg oder per E-Mail
c) durch die schriftliche oder telefonische Annahme eines abgegebenen Angebots durch den Kunden
d) durch das Einschicken eines unterschriebenen Anmeldeformulars durch den Kunden.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeanfrage eine Bestätigung oder Ablehnung per Post, elektronischer Post oder fernmündlich.
3.3 Die Teilnahmeanfrage ist nach ihrer mündlichen oder schriflichen Bestätigung verbindlich. Es gelten folgende Stornierungs-Regeln:
a) Begleitung/Coaching-Sitzungen: können bis maximal 25 Stunden vor dem Termin ohne Kosten storniert werden. Danach ist der volle vereinbarte Preis fällig. Bei unentschuldigt versäumten Terminen wird 1 Zeitstunde zu dem angegeben Preis der Leistung berechnet. Ausnahmen müssen mit Martina Mackamul persönlich besprochen werden.
b) Seminare/Workshops/ (ein- oder mehrtägig) können bis zum jeweils angegebenen Termin storniert werden, dabei ist nur die Bearbeitungsgebühr fällig. Nach dem angegebenen Termin sind 100% des Preises fällig. Ausnahmen müssen mit Martina Mackamul persönlich besprochen werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung (Teams, Gruppen) schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen
a) wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
b) die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall des Veranstalter oder höherer Gewalt der Fall.
3.6 Die gezahlte Teilnahmegebühr wird bei Absage durch den Veranstalter unverzüglich zurückerstattet. Schadensersatzansprüche entstehen hieraus für den/die TeilnehmerIn jedoch nicht. Wenn möglich wird ein Ersatzangebot gemacht, welches der/die TeilnehmerIn nicht annehmen muss.

4.Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen Preisen des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. nach dem individuellen Angebot. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir € 3,- Auslagenersatz verlangen.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalter verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe 19%. Ein Ausweis der Mehrwertsteuer entfällt auf Grund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG).

5.Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle des Veranstalter oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6.Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Der Seminarleiterin/Coach ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen (z.B. beim Singen). Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Kosten werden dann nicht zurückerstattet.
6.6 Vor der Veranstaltung muss die Coach/Seminarleiterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (auch psychischer Natur) informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Kosten werden dann nach Absprache zurückerstattet.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Coach/Seminarleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7.Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönlichen Belange und Umstände des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, wenn der/die Dozentin sich dadurch strafbar machen würde, in dem er/sie z.B. eine Straftat der/des TeilnehmerIn verschweigt.

8.Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

10.Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

C.Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unter A und B ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Bietigheim-Bissingen, 23.Januar 2022 Martina Mackamul